Vorwort

Die "Protze Glotze" ist ein eine von Yao-Bruno Protze gegründete und moderierte Late-Night-Show, die auf dem YouTube Kanal "Dont Panic Erfurt" voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht wird. Umfassen soll sie Stand-Up Comedy, Live-Musik, Videobeiträge, Sketche, Spiele und Talks mit Interviewgästen Zielgruppe der Sendung sind Studierende der Universität Erfurt.

Grundsätzlich besteht der Konsens, dass diese Idee keineswegs schlecht sei, jedoch verbergen sich hinter der unterhaltsamen Fassade massive finanzielle und rechtliche Fehltritte, die es in diesem Blog hauptsächlich zu besprechen gilt.

Einleitend muss für das allgemeine Verständnis dieser Problematiken geklärt werden auf welche Weise die Finanzierung von "Protze Glotze" gesichert wurde:

Die Verantwortlichen hatten vermutlich zwischen dem 10.10.2020 und dem 12.10.2020 beim Studierendenrat der Universität Erfurt einen Finanzantrag über die Förderung der mutmaßlich von Protze gegründeten HSG Late Night Show mit einer Antragssumme von 33.786,50€ gestellt. (Das Eingangsdatum kann nicht genauer bestimmt werden, da es von den verantwortlichen Personen des Studierendenrates der Universität Erfurt versäumt wurde den Eingang auf dem vorliegenden Dokument zu vermerken.) In der Online Abstimmung vom 12.10.2020 bis 18.10.2020 wurde dem Antrag mit 12 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen stattgegeben. Antrag und Beschluss sind unter der Beschlussnummer 22-10-OA-14 beim Studierendenrat der Universität Erfurt einsehbar.

Die Antragssumme von 33.786,50€ entspricht ca. 1/7 des gesamten Haushalts der Studierendenschaft der Universität Erfurt, der sich im Haushaltsjahr 2020/21 auf eine Gesamtsumme von 232.483,68€ beläuft. Damit weicht dieser Beschluss auffällig stark von üblichen Genehmigungssummen ab, die sich im Durchschnitt auf 600 bis 700€ belaufen und und in der Vergangenheit einen Maximalwert von 25.000€ für das Campusfestival 2019 aufwiesen.

Hinweis: Der Haushalt der Studierendenschaft ist, entgegen der Meinung einiger Leser, unabhängig von dem Etat der Universität als Institution selbst. 

Die Zusammensetzung des Haushalts der Studierendenschaft ist in §3 Abs. 1 der Thüringer Studierendenfinanzverordnung (ThürStudFVO) und in §3 der Finanzordnung der verfassten Studierendenschaft der Universität Erfurt (FO) nachzulesen. Hauptsächlich handelt es sich demnach um Beiträge, die die Studierendenschaft nach der selbst gegebenen Beitragsordnung von den beitragspflichtigen Studierenden in jedem Semester einzieht. Die aktuelle Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Erfurt in der Fassung vom 25.10.2017 sieht in §2 eine Beitragshöhe von 10€ pro Semester vor. Somit verzeichnet der Studierendenrat der Universität Erfurt bei ca. 5.500 Beitragspflichtigen pro Haushaltsjahr einen finanziellen Zustrom durch hoheitlich eingeforderte Beiträge von ca. 110.000€.

Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass sich die sinnvollerweise entstandenen Haushaltsdefizite der Studierendenschaft der Universität Erfurt im Schnitt auf ungefähr 100.000€ im Jahr belaufen und das Haushaltsbudget in den vergangenen Jahren beispielsweise vom Haushaltsjahr 2017/18 mit einem Überschuss von 48.335,28€ zum 01.10.2017, auf das Haushaltsjahr 2018/19 mit einem Überschuss von 62.799,17€ zum 1.10.2018, auf das Haushaltsjahr 2019/20 mit einem Überschuss von 72.035,59€ zum 01.10.2019 anwuchs. Diese Entwicklung wurde auch in der Vergangenheit bereits kritisiert und die Diskussion um den Sachverhalt würde einen zusätzlichen Blog füllen. Es soll hier also nicht zum Thema gemacht werden. Erkennbar ist jedenfalls, dass die Antragssumme gemessen an den üblichen Jahresdefiziten des Studierendenrates der Universität Erfurt sogar einen Anteil von 1/3 einnimmt. 

Skandalös an diesem Beschluss ist besonders, dass das über die letzten Jahre durch einen fehlgeleiteten hoheitlichen Akt angestaute Vermögen als Rechtfertigung verwand wird es nun für unter anderem "Protze Glotze" bildlich gesprochen 'mit beiden Händen zum Fenster rauszuwerfen'.

Dieses Verhalten stellt neben seinem unethischen Charakter auch eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des §1 Abs. 2 ThürStudFVO dar, zu dem sich die Studierendenschaft im §1 Abs. 2 FO ebenfalls bekennt, offensichtlich aber nur auf dem Papier. In diesem Blog wird dargelegt werden an welchen Stellen diese Grundsätze über alle Maße des gesunden Verstandes hinaus missachtet wurden, sodass sogar eine strafrechtliche Relevanz naheliegend erscheint.

Ebenfalls kann in Frage gestellt werden, ob "Protze Glotze" einer Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft nach §80 Abs. 1 ThürHG, wie von §3 Abs. 2 ThürStudFVO gefordert, entspricht. Dieser Punkt soll in diesem Blog, wenn überhaupt, aber nur als Randnotiz geführt werden.

Selbstverständlich muss es durch die zuständigen Institutionen zu einer angemessenen Behandlung des Falls kommen, allerdings erscheinen gegebene Verfahrensmöglichkeiten wie Beschwerden bei der Hochschulleitung und darüber hinausgehende Klageprozesse zu langwierig, um möglichst schnell zu intervenieren und weiteren Schaden zu verhindern. Auch sieht sich der 22. Studierendenrat der Universität Erfurt in der direkten Konfrontation in keiner Schuld. Daher wird, um Aufklärung zu leisten und Bewusstsein über die Missstände zu schaffen dieser Blog veröffentlicht.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Protze Glotze, ENKL e.V. und die Technikmiete

Forderungen